AGB
AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Änderungen: Änderungen am Originalwerk sind bis max. 1,5 Stunden nach der Veranstaltung möglich. Dieser Anspruch verfällt mit der Abnahme des Werkes.
2. Stil: Visuelle Dokumentationen, Workshops sowie Seminare werden im Stil des Auftragnehmers Robin Hotz durchgeführt. Dem Auftraggeber sind Stil und Ausführung bekannt (siehe auch Portfolio und Webseite auf https://robin-hotz.de/portfolio/). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf deren Änderung.
3. Weitere Leistungen: Sollten zusätzliche Leistungen anfallen – Vorabzeichnungen, zusätzliche Illustrationen, Workshop-Templates, Graphic Recording außerhalb der Veranstaltug oder über den vereinbarten Zeitrahmenhinaus, muss das Angebot entsprechend auf Basis der vereinbarten Tagessätze (1500 €/Tag) angepasst werden.
4. Einfache Nutzungsrechte: Die Nutzungsrechte der entstandenen Werke, Bilder oder Ausschnitte der Bilder sowie Fotos werden dem Auftraggeber einfach eingeräumt. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das Recht ein, die Werke zeitlich und räumlich uneingeschränkt zu nutzen. Die Nutzungsrechte sind inhaltlich unbeschränkt. Die Übertragung der Nutzungsrechte erstreckt sich auf alle derzeit bekannten Nutzungsarten und umfasst die Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Ausstellung, Vorführung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung und öffentliche Wiedergabe. Die betroffenen Werke können somit auf beliebige Weise, digital und analog genutzt werden. Die Werke dürfen in allen beliebigen Medien genutzt werden.
5. Verfremdung: Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber auf dessen Antrag auch eine andersartige Verwendung der Bilder als in der Originalfassung gestatten, also z.B. in Montagen, fototechnisch verfremdet, koloriert oder Schwarzweiß von Farbe gedruckt. Der Auftragnehmer wird diese Verwendung in der Regel gestatten, wenn und soweit der Auftraggeber ein berechtigtes Interesse geltend machen kann und dies den Interessen der Auftragnehmer nicht entgegensteht. Der Auftraggeber hat bei jeder Verwertung von Lieferungen und Leistungsergebnissen in angemessener, im Einzelnen mit den Auftragnehmern abzustimmenden Weise auf diese hinzuweisen. Bei kommerzieller Verwertung sind ggf. zusätzliche Nutzungsrechte zu entrichten.
6. Künstlersozialkasse: Die berechneten Honorare können unter Umständen ganz oder teilweise unter die Abgabepflicht gemäß § 24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) fallen. Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe an den Auftragnehmer Communicationcy, für Dienstleistungen im künstlerischen und konzeptionellen Bereich nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Rechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist alleine der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich. Weiterführende Informationen und Anmeldeformulare erhalten Sie unter www.kuenstlersozialkasse.de oder bei Ihrem Steuerberater.
7. Referenzen: Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auf seiner Werbepräsenz robin-hotz.de unter der Rubrik „Referenzen“ als Referenzkunde zu nennen, um auf die gemeinsame wirtschaftliche Beziehung hinzuweisen. Dafür darf er die Unternehmenskennzeichnung und/oder das Firmenlogo/Marke des Kunden zu nutzen
8. Stornierung: Absagen sind bis spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei Absagen nach diesem Datum trägt der Auftraggeber 100% des Angebotspreises.
9. Auftragsbestätigung: Das Unterschreiben des Angebots sowie eine Zusage per E-Mail gilt als Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers.